Bilder für KI-Blogbeiträge: Stock, generiert oder eigene Fotos?

Stand 22. Oktober 2026 · 5 Min Lesezeit · von Marco Schulz

Für Blogbeiträge sind eigene Fotos fast immer die beste Wahl, weil sie Betrieb, Team und Arbeit zeigen und kein Lizenzrisiko tragen. Stockbilder eignen sich für Symbolthemen, wenn die Lizenz den Einsatz auf Website und Social Media abdeckt. KI-generierte Bilder sind schnell und günstig, rechtlich aber noch nicht abschliessend geklärt und dürfen nie reale Produkte, Personen oder Projekte vortäuschen. Unabhängig von der Quelle zählen Format, Dateigrösse und Alt-Text.

Der Text ist fertig, geprüft, freigegeben. Dann die Frage, die jeden Wochenrhythmus bremst: Welches Bild? Wer jede Woche einen Beitrag veröffentlicht, braucht dafür eine Regel, keine Einzelentscheidung. Diese Seite vergleicht die drei Quellen, erklärt die Rechtslage so weit, wie sie sich ohne Anwältin erklären lässt, und gibt pro Branche eine Empfehlung. Die technischen Details zu Dateiname, Alt-Text und Format behandelt die Seite Bilder-SEO separat.

Drei Quellen im Vergleich

QuelleKostenRechtslageWirkung beim LeserGeeignet für
Eigene FotosZeit, allenfalls FotografKlar, wenn Rechte an Fotos und Einwilligung abgebildeter Personen vorliegenHoch: zeigt den echten BetriebProdukte, Projekte, Team, Standort
StockbilderLizenz pro Bild oder Abo, teils gratisKlar, wenn die Lizenz gelesen und gespeichert istGering bis mittel: austauschbarSymbolthemen, abstrakte Beiträge
KI-generierte BilderAbo oder pro Bild, günstigOffen bei Urheberrecht, Risiken bei Marken und PersonenMittel, sinkend bei erkennbarer KI-OptikIllustrationen, Hintergründe, Konzepte

Rechtliches, vorsichtig formuliert

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen, wo die Fragen liegen, die Sie mit einer Fachperson klären sollten.

Stockbilder. Jede Plattform hat eigene Lizenzen. Prüfen Sie vier Punkte: Darf das Bild auf der Website und in Social Media verwendet werden? Darf es bearbeitet werden? Ist eine Namensnennung nötig? Ist es «redaktionell» eingeschränkt, also nicht für Werbung? Speichern Sie den Lizenznachweis mit Datum zum Bild. Bei «kostenlosen» Bildern gilt dasselbe, dort fehlt der Nachweis am häufigsten.

Eigene Fotos. Das Urheberrecht liegt bei der Person, die fotografiert hat. Bei einem beauftragten Fotografen gehören die Nutzungsrechte schriftlich in den Auftrag. Zeigt das Bild Mitarbeitende oder Kunden, braucht es deren Einwilligung; Bilder von Personen sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Der EDÖB informiert dazu öffentlich.

KI-generierte Bilder. Das schweizerische Urheberrecht schützt Werke, die eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sind. Ob ein Bild, das eine Maschine aus einer Texteingabe erzeugt, diese Hürde nimmt, ist umstritten und nach unserem Wissen nicht gerichtlich geklärt. Praktisch heisst das: Sie können nicht sicher davon ausgehen, andere an der Nutzung Ihres Bildes zu hindern. Dazu kommen die Nutzungsbedingungen des Anbieters, die geschäftliche Nutzung erlauben oder einschränken können. Und es gibt Grenzen, die unabhängig vom Urheberrecht gelten: keine erkennbaren Marken, keine realen Personen, keine Nachbildungen geschützter Werke. Und nie ein generiertes Bild als Foto Ihrer Küche, Ihres Teams oder Ihrer Baustelle ausgeben.

Technik: was jedes Bild braucht

Die Quelle ist egal, die folgenden Punkte gelten immer. Google beschreibt sie in seinen Best Practices für Bilder, web.dev erklärt die Werkzeuge.

  • Format. WebP oder AVIF, als Rückfalllösung JPG. PNG nur für Grafiken mit Text oder Transparenz.
  • Breite. Für Beitragsbilder reichen 1’200 bis 1’600 Pixel. Grössere Dateien bringen auf dem Bildschirm nichts und kosten Ladezeit.
  • Dateigrösse. So klein wie möglich ohne sichtbaren Verlust. Komprimieren Sie vor dem Hochladen, nicht erst, wenn die Seite langsam ist. Was Ladezeit für Ihre Website bedeutet, erklärt Core Web Vitals für KMU.
  • Dateiname. Beschreibend und mit Bindestrichen: «kuechenumbau-eiche-frauenfeld.webp» statt «IMG_4821.jpg».
  • Alt-Text. Beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist, in einem Satz. Google rät ausdrücklich davon ab, dort Suchbegriffe aneinanderzureihen. Bei reinen Schmuckbildern bleibt der Alt-Text leer.
  • Bildunterschrift. Optional, aber wirksam, wenn das Bild etwas Konkretes zeigt: Projekt, Ort, Jahr.

Wann eigene Fotos schlagen

Immer dann, wenn der Beitrag von etwas handelt, das es in Ihrem Betrieb gibt. Ein Beitrag über Einbauschränke mit dem Foto eines Einbauschranks aus Ihrer Werkstatt sagt mehr als jedes Stockbild. Google beschreibt in seinen Richtlinien zu hilfreichen Inhalten, dass Erfahrung aus erster Hand ein Qualitätsmerkmal ist; ein eigenes Foto ist der sichtbarste Beleg dafür.

Das Smartphone reicht, wenn Sie vier Regeln einhalten: Tageslicht oder gute Werkstattbeleuchtung, aufgeräumter Hintergrund, Querformat, und pro Projekt zehn Aufnahmen statt einer. Legen Sie einen Ordner pro Themenfeld an. Nach einem Quartal haben Sie einen Vorrat, aus dem jeder neue Beitrag bedient werden kann.

Empfehlung pro Branche

BrancheErste WahlZweite WahlVermeiden
Handwerk (Schreinerei, Sanitär, Maler, Elektro)Eigene Fotos von Baustelle und WerkstückStock für abstrakte RatgeberthemenKI-Bilder von Handwerksarbeit, sie wirken schnell falsch
Treuhand, Anwaltskanzlei, BeratungEigene Fotos von Team und BüroStock oder KI für Symbolthemen wie Steuern, VertragGestellte Stockbilder mit Händeschütteln
Gastronomie und HotelEigene, möglichst professionelle FotosKeineKI-Bilder von Gerichten oder Zimmern, das grenzt an Täuschung
ImmobilienEigene Objekt- und QuartierfotosStock für Ratgeber zu FinanzierungKI-Bilder von Häusern, die es nicht gibt
Gesundheit (Praxis, Physio, Zahnarzt)Eigene Praxisfotos ohne PatientenIllustrationen für medizinische AbläufeKI-Bilder von Patientinnen und Patienten
Online-ShopEigene ProduktfotosKI oder Stock für Ratgeber ohne ProduktbezugGenerierte Produktabbildungen
IT und BeratungBildschirmfotos, Diagramme, PorträtsKI für abstrakte KonzepteServerraum-Stockbilder

Die Bildregel vor dem Start festlegen

Wer Beiträge im Wochenrhythmus veröffentlicht, entscheidet die Bildfrage einmal und nicht 52 Mal. Eine brauchbare Regel lautet: eigene Fotos für alles, was den Betrieb zeigt; für Ratgeberthemen ohne Betriebsbezug ein kleiner Satz lizenzierter Stockbilder oder Illustrationen, die stilistisch zueinander passen. Wer ein System wie BlogPilot für die Texte nutzt, füllt den Bildordner am besten vor dem ersten Beitrag: zehn eigene Fotos pro Themenfeld reichen für ein Quartal. Wie ein KI-Blog insgesamt aufgesetzt wird, beschreibt KI-Blog erstellen.

Häufige Fragen

Darf ich KI-generierte Bilder auf meiner Firmenwebsite verwenden?

In der Regel ja, sofern die Nutzungsbedingungen des Anbieters die geschäftliche Nutzung erlauben und das Bild keine erkennbaren Marken, Personen oder geschützten Werke zeigt. Ob Sie selbst Rechte an einem rein maschinell erzeugten Bild haben, ist in der Schweiz nicht geklärt. Lassen Sie heikle Fälle von einer Rechtsberatung prüfen.

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder auf Websites gibt es in der Schweiz nach unserem Wissen derzeit nicht; einzelne Plattformen verlangen sie aber. Unabhängig davon gilt: Ein generiertes Bild darf nicht als Foto Ihres Produkts oder Ihrer Baustelle ausgegeben werden, das wäre irreführend. Prüfen Sie den Stand mit einer Fachperson, die Lage kann sich ändern.

Welche Grösse soll ein Beitragsbild haben?

Für die meisten Blog-Layouts reicht eine Breite von 1'200 bis 1'600 Pixeln. Wichtiger als die Pixelzahl ist die Dateigrösse: Speichern Sie als WebP oder komprimiertes JPG und prüfen Sie die Seite anschliessend mit einem Ladezeit-Werkzeug. Ein Bild, das mehrere Megabyte wiegt, bremst den ganzen Beitrag.

Brauche ich für jeden Beitrag ein neues Bild?

Nein. Ein Vorrat von zehn bis zwanzig eigenen Fotos pro Themenfeld reicht für ein Quartal, wenn Sie sie abwechseln. Wiederholungen fallen Lesern kaum auf, austauschbare Symbolbilder dagegen schon.

Quellen

Marco Schulz · Gründer BlogPilot, Kreuzlingen · schreibt seit 2023 über Sichtbarkeit in Google und KI-Suche

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